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Restaurant
auswählen und unter dem angegeben Stichwort einen Tisch reservieren
(Nachlässe, Einschränkungen und Sonderregelungen beachten).
Bei der Bestellung im Restaurant die Servicemitarbeiter darauf hinweisen
das Sie einem MERCUSSINI Genießer-Scheck einlösen, dann
kann Ihre Bestellung ordnungsgemäß boniert werden. Damit
das Restaurant Ihren Nachlass steuerlich verbuchen kann ist die Rückseite
des Genießer-Scheck auszufüllen. Beim Restaurantbesuch
ist das Scheckheft mitzuführen. An allen Feiertagen, Sonderveranstaltungen,
Messetagen sowie im Dezember können Genießer-Schecks nicht
genutzt werden.
Die Genießer-Schecks
erst beim bezahlen aus dem Scheckbuch heraustrennen, sonst verlieren
sie Ihre Gültigkeit. Einzelne Genießer-Schecks müssen
nicht eingelöst werden. Im Einzelfall gelten die Hinweise auf
dem jeweiligen Genießerscheck. Bei Schließung oder ausgelasteten
Kapazitäten von Hotels, Restaurants oder Dinnershows sowie bei
Produkten die nicht lieferbar sind besteht auf die Einlösung
der Genießer-Schecks oder der Buchung eines Arrangements kein
Anspruch. Eine Barauszahlung des Nachlass oder Kombination mit anderen
Vergünstigungen und Vorteilsaktionen ist nicht möglich.
Das Buch ist sorgfältig zusammengestellt und gedruckt worden.
Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit
aller Angaben übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung
für Irrtümer und Druckfehler.
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